AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 01. März 2022
(Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
Die nachstehend aufgeführten Bedingungen gelten als verbindlich, wenn nicht schriftlich andere Vereinbarungen
getroffen sind. Abweichende Bedingungen des Kunden sind, wenn nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt sind
gegenstandslos. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Leuchten Busch GmbH in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichnder Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) älteren Ursprungs werden durch diese Fassung ersetzt.
1. Angebote sind in allen Teilen freibleibend und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme. Eine Auftragsanahme
gilt nur in schriftlicher Form. Durch die Lieferung gilt der Auftrag als angenommen.
2. Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögerungen in der Lieferung berechtigen nicht zu
Schadensersatzansprüchen. Wir behalten uns vor, Teillieferungen zu tätigen, die als selbstständige Lieferungen
gelten und als solche zu bezahlen sind. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder nicht ohrdungsgemäße
Erfüllung der mit unseren Lieferanten abgeschlossenen Kaufverträge entbinden die Leuchten Busch GmbH (im
Folgenden auch Lieferant bzw. uns) von der Lieferverpflichtung. Inverzugsetzung, Verzugstrafen oder sonstige
Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Ohne eine angemessenen Nachfrist zu
setzen, ist der Käufer nicht berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Eine angemessene Nachfrist hat in der Regel
eine Dauer von mindestens drei Wochen. Die Leuchten Busch GmbH haftet grundsätzlich nicht für
Lieferverzögerungen, die durch Vorlieferanten, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (wie z.B. Streiks,
Unwetter, Pandemie) verursacht worden sind.
3. Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Gefahr des Empfängers. Der Versand wird nach bestem Ermessen, ohne
Verbindlichkeit für die günstigste Versandart, wenn keine besonderen Vorgaben angegeben worden sind,
vorgenommen. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung
oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Waren in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den
Kunden ausgelifert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. Die Zustellung eines Transportdienstes in das
Empfängerdepot gilt hierbei als Zustellung. In anderen Fällen (gewerbliche Kunden) geht die Gefahr mit der Abgabe
der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.
Sofern der Kunde die Kosten des Transportes trägt und die Leuchten Busch GmbH zum Transport verpflichtet ist,
unterstehen die Verpackung und die Transportart dem pflichtgemäßen Ermessen der Leuchten Busch GmbH.
Wenn ein Widerrufsrecht nach §312g Abs. 1 BGB besteht, trägt der Kunde die regelmäßigen Kosten und Gefahr der
Rücksendung, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
4.Geringe handelsübliche Abweichungen in Abmessungen, Qualität und sonstiger Ausführung geben keinen Anlass
zur Beanstandung. Abweichungen der Farbsortimente sowie der technischen Ausführung behalten wir uns vor.
Übliche Maßtoleranzen müssen akzeptiert werden.
5.Für Beschädigungen und Bruch auf dem Transport wird nur bei Bezahlung einer berechneten Transportabsicherung
Ersatz geleistet. Beanstandungen der Stückzahl oder der Güte der Ware sind, unbeschadet einer früheren
gesetzlichen Anzeigepflicht, sofort nach deren Feststellung, spätestens aber eine Woche nach Zustellung der Ware,
bei unserem Werk geltend zu machen. Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung anerkannt. Für
nachweislich mangelhafte Lieferung wird kostenloser Ersatz gewährt. Weitergehende Ansprüche, wie Schadenersatz,
Wandlung oder Minderung, Vergütung von Schäden oder Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw. sind ausgeschlossen.
Wegen mangelhafter Teillieferung kann der Besteller k e i n e Rechte bezüglich der übrigen Teilmengen herleiten.
Die Gewährleistung ist überhaupt grundsätzlich ausgeschlossen:
a)bei Fehlern infolge unsachgemäßer Behandlung oder Montage b)wenn ohne unser Wissen außergewöhnliche
Betriebszustände den Mangel herbeigeführt haben oder c) die Ware verändert worden ist oder d) die
Ursprungskennung (Ursprungszeichen) unkenntlich gemacht oder entfernt worden ist.
6. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen berechtigen die Leuchten Busch GmbH, fertige Waren
zurückzuhalten oder von der Lieferungsverpflichtung ganz zurückzutreten. Dies gilt sowohl für den betroffenen als
auch für andere Kaufverträge.
Die Zahlungsbedingungen werden Vorgangsabhängig geregelt. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht
nach, kann er gemahnt werden. Ab der 1. Mahnung kann eine Mahnkostenpauschale i.H.v. 10,- € berechnet werden.
Ab der 2. Mahnung kann eine zusätzliche Mahnkostenpauschale i.H.v. weiteren 10,- € berechnet werden. Für jede
weitere notwendige Erinnerung gilt das gleiche. Diese Pauschalen decken den zusätzlichen Aufwand der durch die
Erstellung der Zahlungserinnerung steht, ab. Der Käufer akzepiert diese Bedingung mit dem Abschluss des
Kaufvertrages. Nach Eintritt des Verzugs hat der Kunde die Geldschuld i.H.v. 6 % über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Die Geltendmachung von Mängeln berührt die Fälligkeit der übrigen Kaufpreiszahlung nicht. Eine Pflicht
zur Mahnung zur Inverzugsetzung der Zahlungsschuld besteht nicht.
Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das alleinige Eigentumsrecht an den gelieferten Waren vor. Die
Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgendVorbehaltsware genannt. Es gilt für die Vorbehaltsware der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt incl.
Ersatzaussonderung. In dieser Beziehung gelten alle unsere Lieferungen als einheitlicher Vertrag, so dass der volle
Eigentumsvorbehalt bestehen bleibt, solange nicht alle Rechnungen voll ausgeglichen sind. Bereits bezahlte Ware
verbleibt vollständig im Eigentum der Leuchten Busch GmbH, solange noch irgendwelche Forderungen gegenüber
dem Käufer bestehen. Die Verwahrung der Vorbehaltsware erfolgt vom Verwahrer mit einer angemessenen Sorgfalt
unentgeltlich. Ist die Durchführung von Wartungsarbeiten erforderlich, hat der Verwahrer diese rechtzeitig zu
veranlassen. Das Gleiche gilt für Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten. Der Aufwand für diese Warenpflege geht
vollständig zu Lasten des Verwahrers. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist
unzulässig. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Schuldner der Leuchten Busch GmbH die
hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber in der Höhe des Schuldbetrages an die Leuchten Busch GmbH
ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst, hinsichtlich der
Vorbehaltsware entstehen, wie Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung, bei Verlust oder
Zerstörung. Die Leuchten Busch GmbH ermächtigt den Schuldner widerruflich, diese abgetretenen Forderungen im
eigenen Nachmen einzuziehen und an die Leuchten Busch GmbH abzuführen. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware
zu, so ist der Schuldner verpflichtet, auf das Eigentum der Leuchten Busch GmbH hinzuweisen und die Leuchten
Busch GmbH hierüber zu informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Verstößt der
Kunde gegen diese Pflicht, ist er der Leuchten Busch GmbH gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. Sofern der
Dritte nicht in der Lage oder verpflichtet ist, die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder
außergerichtichen Kosten zu erstatten, haftet der ursprüngliche Schuldner gegenüber der Leuchten Busch GmbH.
Tritt die Leuchten Busch GmbH bei vertragswidrigem Verhalten vom Vertrag zurück, ist sie berechtigt, die
Vorbehaltsware herauszuverlangen. Liegt eine Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vor, ist die Leuchten Busch
GmbH berechtigt auch andere Ware auszusondern, wenn die gelieferte Ware nicht mehr verfügbar ist.
Als Zahlung gelten ausschließlich Überweisungen auf ein gültiges Geschäftskonto der Leuchten Busch GmbH oder
eine Zahlung in Bar oder mit EC – Karte mit Zustimmung beider Vertragspartner. Die Zustimmung zur Barzahlung
erhält der Käufer in Form einer Quittierung der Zahlung. Wechsel oder Schecks sind keine zulässigen Zahlungsmittel.
Aufrechnungen sind nur mit gültigen, von der Leuchten Busch GmbH ausgestellten noch nicht eingelößten oder
verrechneten und nicht verjährten Gutschriften (Stornorechnungen) zulässig.
Die gesondert aufgeführten Regelungen zum Eigentumsvorbehalt sind Bestandteil der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Bei Pfändung oder Zwangsvollstreckung ist der Käufer verpflichtet, uns innerhalb von 24
Stunden, unter Einsendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls, zum Erwirken der Freigabe zu benachrichtigen
sowie alle Auskünfte zu erteilen, die zur Geltendmachung unseres Eigentums erforderlich sind.
7. Haftung. Die Leuchten Busch GmbH haftet für einfache Fahrlässigkeit nur, wenn es sich um die Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten handelt. Um eine vertragswesentliche Pflicht handelt es sich, wenn es sich um eine
Pflicht handelt, auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Für grobe Fahrlässigkeit haftet die Leuchten Busch GmbH nach den Gesetzten der Bundesrepublik
Deutschland. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die in Folge von Mängeln des Liefergegenstands entstanden
sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des
Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen
gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen
Erfüllungsgehilfen der Leuchten Busch GmbH.
8. Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung für beide Teile sowie Gerichtsstand ist Menden (Sauerland). Über das
Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht. Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile entbinden den
Käufer im Übrigen nicht vom Vertrag. Die Rechte des Bestellers aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Die
Vertragsparteien vereinbaren in Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem Vertrag die Anwendung des
Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9. Salvatorische Klausel:
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar
erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar
werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung
treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als
lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle
des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

L I E F E R K O N D I T I O N E N
Versandkosten in Abhängigkeit vom Netto-Warenwert
Deutsches Festland
Netto-Warenwert bis 250,oo € *
8,50 € pro Paket
Netto-Warenwert 250,oo € bis 500,oo €*
4% vom Netto-Warenwert
Netto-Warenwert größer 500,oo €
frei Haus
Innergemeinschaftliche Lieferungen (EU)
Netto-Warenwert bis 650,oo €*
29,80 € pro Paket bis 31 kg*, 25,80 € für Pakete bis 25 kg*, 19,80 € für Pakete bis 2 kg*
Netto-Warenwert größer 650,oo €*
frei Haus
Drittländer, Inseln (Deutschland, EU und außerhalb EU)
nach gesonderter Vereinbarung
*bei sperrigen Gütern ( Stehleuchten, große Stoffschirme, 3m Schienen, usw. ) wird nach Aufwand ein Aufpreis
berechnet. Verpackungskosten werden nach Aufwand berechnet.
Zuschläge:
Mindermengenzuschlage bei Bestellungen unter 30 € netto Warenwert: 9 €
Zuschlag Direktlieferung (abweichende Lieferadresse): 3 €
Adressklärung bei falschen Adressangaben gem. Aufwand, mindestens jedoch 8,- €
Logistikpauschale für Nachbestellungen: 1 € - wird mit Transportkosten abgerechnet
Dokumentenversand per Post 1,50 €
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